Lottogewinn gefährdet Kindergeldanspruch
24.04.2011 - 16:41
Übersteigen die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes den Grenzbetrag von 7680 EUR im Jahr, entfällt der Kindergeldanspruch. Erzielt ein Kind Lottogewinn ist dieser Gewinn in den Grenzbetrag einzubeziehen. Bei dem Gewinn handelt es sich um einen Bezug, der zur Bestreitung des Unterhalts und der Ausbildung geeignet ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Geldbetrag einem Kind zweckgebunden zur Kapitalanlage geschenkt wird. Dann zahlen nur die hieraus erzielten Erträge.
